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   BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85, BReg 1 Z 26/85   

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https://dejure.org/1985,3692
BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85, BReg 1 Z 26/85 (https://dejure.org/1985,3692)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85, BReg 1 Z 26/85 (https://dejure.org/1985,3692)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - BReg. 1 Z 25/85, BReg 1 Z 26/85 (https://dejure.org/1985,3692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2197

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 485
  • BayObLGZ 1985, 233
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Diese Vorfragen sind im Entlassungsverfahren zu prüfen, weil zum einen die Entlassung eines Testamentsvollstreckers dessen gültige Ernennung voraussetzt, zum anderen aber für die Entlassung nach Beendigung des Amtes kein Raum mehr ist (vgl. BayObLGZ 1985, 233/238 und 1988, 42/46; ferner BayObLG FamRZ 1987, 101/104, jeweils m.w.N.).

    Es handelt sich um zwei rechtlich voneinander unabhängige Testamentsvollstreckungen (vgl. BayObLGZ 1985, 233/239), wobei die Testamentsvollstreckung für den Nachlaß des Erblassers der Verwaltung, nicht der Auseinandersetzung dient, weil die Auseinandersetzung erst nach dem Tod der Ehefrau, der Beteiligten zu 1, durchgeführt werden soll.

    Sie ist daher für das Entlassungsverfahren bindend (vgl. BayObLGZ 1985, 233/238 und Jansen NJW 1966, 331/332 f.).

  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Weil für die Verfügungen erster Instanz eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, kann auch in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und in der Erteilung selbst eine beschwerdefähige Ernennung des Testamentsvollstreckers liegen (BayObLGZ 1985, 233/239 m.w.Nachw. = Bl. 279/282 der Akten).

    (3) Diese Auffassung beruhte zwar auf einem Rechtsirrtum, den der Senat im Beschluß vom 25.6.1985 offengelegt hat (BayObLGZ 1985, 233/239).

    So lange aber die Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ernennung gemäß § 81 Abs. 1 FGG noch läuft oder durch Rechtsmitteleinlegung gewahrt ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Entlassungsantrag gemäß § 2227 BGB (BayObLGZ 1985, 233/241 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

    Ist dies nicht der Fall, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht grundsätzlich kein Raum (BayObLGZ 1985, 233; Senat NJW-RR 2002, 1300 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Der Beteiligte zu 1, der durch die letztwillige Verfügung vom 28.4.1987 wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist und dieses Amt angenommen hat (zur Bedeutung dieser Vorfragen vgl. BayObLGZ 1985, 233/238), ist auf die wirksamen Anträge der Beteiligten zu 2, 3, 9, 11, 12 und 13 zu entlassen.
  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Es ist streitig, ob die Ernennung nur mit förmlicher Zustellung wirksam wird oder ob die formlose Mitteilung an den Testamentsvollstrecker genügt (vgl. BayObLGZ 1985, 233/239 f.).
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